Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie erlässt die Rechtsverordnungen gemäß Artikel 15 des Staatsvertrages. Es setzt die Zulassungszahlen gemäß Artikel 7 Abs. 1 des Staatvertrages durch Rechtsverordnung fest. Es ist zuständige Landesbehörde gemäß Artikel 7 Abs. 4 des Staatsvertrages.