Zuständige Stellen im Sinne des § 8 Absatz 4 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz für die Berufsqualifikation „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“ sind jeweils für ihren Bezirk der Landschaftsverband Westfalen-Lippe und der Landschaftsverband Rheinland.