Zuständige Stellen für die Durchführung der Prüfung zum anerkannten Abschluss „Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“ sind jeweils für ihren Bezirk der Landschaftsverband Westfalen-Lippe und der Landschaftsverband Rheinland.
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Zuständige Stellen für die Durchführung der Prüfung zum anerkannten Abschluss „Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“ sind jeweils für ihren Bezirk der Landschaftsverband Westfalen-Lippe und der Landschaftsverband Rheinland.