Die Aufsicht über die AOK Rheinland/Hamburg führt das Land Nordrhein-Westfalen. Die AOK Rheinland/Hamburg ist eine landesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts des Landes Nordrhein-Westfalen.
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Die Aufsicht über die AOK Rheinland/Hamburg führt das Land Nordrhein-Westfalen. Die AOK Rheinland/Hamburg ist eine landesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts des Landes Nordrhein-Westfalen.