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§ 3 NW_29175 (Nordrhein-Westfalen)

Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach der Landeshaushaltsordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Verordnung des Ministeriums für Inneres und Kommunales zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 57 bis 59 der Landeshaushaltsordnung vom 20. November 2013 (GV. NRW. S. 662) in der jeweils geltenden Fassung gilt auch für die von den Bezirksregierungen wahrzunehmenden Aufgaben meines Geschäftsbereichs.