Die Verordnung des Ministeriums für Inneres und Kommunales zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 57 bis 59 der Landeshaushaltsordnung vom 20. November 2013 (GV. NRW. S. 662) in der jeweils geltenden Fassung gilt auch für die von den Bezirksregierungen wahrzunehmenden Aufgaben meines Geschäftsbereichs.