Diese Prüfungsordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft. Die Verordnung ist auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen. Über das Ergebnis der Überprüfung wird die Landesregierung bis zum 31. Dezember 2010 unterrichtet.
Der Präsident
des Landesumweltamtes
Nordrhein-Westfalen