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§ 3 NW_29121 (Nordrhein-Westfalen) — Zuständigkeiten der Landschaftsversammlung

Betriebssatzung für den LWL-Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Landschaftsversammlung beschließt über die Angelegenheiten des LWL-BLB, die sie nach der Landschaftsverbandsordnung nicht übertragen kann.

(2) Die Landschaftsversammlung beschließt außerdem über

a) die Feststellung und Änderung der Wirtschaftspläne,

b) die Feststellung der Jahresabschlüsse und die Verwendung der Gewinne oder die Behandlung von Verlusten und die Entlastung des Betriebsausschusses,

c) die Rückzahlung von Eigenkapital an den Landschaftsverband.

(3) Der Landschaftsversammlung werden die Finanzpläne vorgelegt.