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§ 5 NW_29023 (Nordrhein-Westfalen) — Zuständigkeit der Landschaftsversammlung

Betriebssatzung für die LVR-InfoKom

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Landschaftsversammlung entscheidet über:

a) Erlass, Änderung und Aufhebung der Betriebssatzung

b) Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes

c) Feststellung des Jahresabschlusses sowie Verwendung eines Gewinns oder Behandlung eines Verlustes sowie die Entlastung des Betriebsausschusses

d) Auflösung des Betriebes

e) Änderung des Stammkapitals.

(2) Sie berät über den Finanzplan einschI. des Investitionsprogramms des Betriebes.