§ 2 Verordnung über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden Schuleinzugsbereichen für … (Nordrhein-Westfalen)
Verordnung über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden Schuleinzugsbereichen für Bezirksfachklassen des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)