Die Ausbildung und Prüfung der Personen, die vor dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung eine Ausbildung zur Lebensmittelkontrolleurin oder zum Lebensmittelkontrolleur aufgenommen haben, richtet sich noch nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lebensmittelkontrolleure (APOLmK) vom 26. Januar 1981 (GV. NRW. S. 18).