(1) Eine Versetzung findet nicht statt. Am Ende jedes Schuljahres entscheidet die Klassenkonferenz, in welcher Klasse die Schülerin oder der Schüler im nächsten Schuljahr gefördert werden wird.
(2) Die Schülerin oder der Schüler erhält am Ende jedes Schuljahres ein Zeugnis.
(3) Die Schülerin oder der Schüler erhält am Ende der Schulbesuchszeit ein Abschlusszeugnis, das die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten bescheinigt.
7. Abschnitt
Schülerinnen und Schüler mit Autismus-Spektrum-Störungen