Das für Inneres zuständige Ministerium teilt der Vertrauensperson und nachrichtlich der stellvertretenden Vertrauensperson den Zeitpunkt des Eingangs der Unterbreitung des Volksbegehrens beim Landtag gegen Zustellung mit.
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Das für Inneres zuständige Ministerium teilt der Vertrauensperson und nachrichtlich der stellvertretenden Vertrauensperson den Zeitpunkt des Eingangs der Unterbreitung des Volksbegehrens beim Landtag gegen Zustellung mit.