Zusatz
In-Kraft-Treten
(Artikel VIII des Gesetzes zur Stärkung der regionalen und interkommunalen Zusammenarbeit der Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen v. 3.2.2004 (GV. NRW. S. 96))
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Abweichend von Absatz 1 treten Artikel I, Artikel V Abschnitte I bis VI sowie Artikel VI und VII am 1. Oktober 2004 in Kraft.
(3) Bis zum In-Kraft-Treten des Artikels V gilt Artikel I § 10b Abs. 1 Satz 2 mit der Maßgabe, dass sich die Aufstellung eines regionalen Flächennutzungsplans auf die Gemeinden des Kommunalverbandes Ruhrgebiet und an diese angrenzenden Nachbargemeinden bezieht.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Finanzminister
Der Innenminister