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§ 9a NW_28384 (Nordrhein-Westfalen) — Beirat für Wohnraumförderung

NRW.BANK G

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Bei der NRW.BANK wird ein Beirat mit dem Namen „Beirat für Wohnraumförderung“ gebildet.