Der Jahresabschluss der NRW.BANK ist von einer oder einem von der Gewährträgerversammlung zu beauftragenden Wirtschaftsprüferin oder Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) zu prüfen. Das Nähere bestimmt die Satzung.
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Der Jahresabschluss der NRW.BANK ist von einer oder einem von der Gewährträgerversammlung zu beauftragenden Wirtschaftsprüferin oder Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) zu prüfen. Das Nähere bestimmt die Satzung.