Forstliches Vermehrungsgut aller dem FoVG unterliegenden Baumarten ist bei der Ernte über Sammelstellen des Wald- oder Baumbesitzers oder der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse zu leiten.
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Forstliches Vermehrungsgut aller dem FoVG unterliegenden Baumarten ist bei der Ernte über Sammelstellen des Wald- oder Baumbesitzers oder der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse zu leiten.