Die Delegierten werden vom Vorstand in einer Liste aufgeführt, die entsprechend den Änderungen fortzuführen ist. Veränderungen gemäß § 13 Abs. 6 Satz 1 RuhrVG sind dem Vorstand unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Liste kann von den Delegierten sowie den Mitgliedern und ihren Beauftragten am Sitz der Verbandsverwaltung und der örtlichen Verwaltungen des Verbandes eingesehen werden.