(1) Der Sitz des Verbandes ist Essen.
(2) Die äußeren Grenzen des Verbandsgebietes werden in einer Übersichtskarte im Maßstab 1:25 000 dargestellt; sie kann auch in elektronischer Form geführt werden. Im Bedarfsfall erstellt die Verbandsverwaltung von Grenzgebieten Ausschnitte in geeignetem Maßstab, um die Feststellung zu ermöglichen, ob ein Grundstück im Verbandsgebiet liegt.