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§ 10 NW_28343 (Nordrhein-Westfalen) — Unterrichtungüber wasserwirtschaftliche Maßnahmen und Entscheidungen

Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Bildung einer Flussgebietsgemeinschaft Weser (FGG Weser) – in der Flussgebietseinheit Weser

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Im Rahmen der FGG Weser unterrichten die für die Wasserwirtschaft und das Wasserrecht zuständigen obersten Landesbehörden der Länder die FGG Weser rechtzeitig über wasserwirtschaftlich bedeutsame, den Gütezustand der Weser beeinflussende Maßnahmen und wasserrechtlichen Entscheidungen, insbesondere zur Reinhaltung der Weser.