Zuständige Dienststelle nach dem Beschussgesetz und nach der Verordnung zum Beschussgesetz ist der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Zuständige Dienststelle nach dem Beschussgesetz und nach der Verordnung zum Beschussgesetz ist der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW.