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§ 2 NW_28294 (Nordrhein-Westfalen) — Verzeichnis der Mitglieder

Satzung des AAV - Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Verzeichnis der Mitglieder wird jährlich vom Vorstand aufgestellt. Jedes Mitglied kann eine Kopie des Verzeichnisses anfordern.