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§ 14 NW_28294 (Nordrhein-Westfalen) — Controlling

Satzung des AAV - Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Verband hat ein Controlling zu betreiben, das eine systematische Planung, Steuerung und Kontrolle der betrieblichen Abläufe sowie Aussagen über den wirtschaftlichen und finanziellen Status und die Entwicklung des Verbandes ermöglicht.