Der Verband hat zur Sicherung einer ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung Rücklagen in angemessener Höhe zu bilden. Der Vorstand kann hierzu nach Bedarf die notwendigen Richtlinien erlassen.
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Der Verband hat zur Sicherung einer ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung Rücklagen in angemessener Höhe zu bilden. Der Vorstand kann hierzu nach Bedarf die notwendigen Richtlinien erlassen.