nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 18 NW_28292 (Nordrhein-Westfalen) — Sitzungen, Verfahren

Satzung des Westdeutschen Rundfunks Köln, Bekanntmachung der Neufassung  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Neben den ordentlichen Sitzungen des Verwaltungsrats gemäß § 22 Absatz 1 Satz 1 WDR-Gesetz werden außerordentliche Sitzungen einberufen:

a) wenn der/die Vorsitzende es für erforderlich hält,

b) wenn mindestens drei Mitglieder des Verwaltungsrats es beantragen,

c) auf Antrag des/der Intendant(en/in).

Der Antrag muss den Beratungsgegenstand angeben.

(2) An den Sitzungen des Verwaltungsrats können außer den in § 23 Absatz 2 und 3 WDR-Gesetz genannten Personen die Direktor(en/innen) sowie im Benehmen mit dem/der Vorsitzenden von dem/der Intendant(en/in) zur Beratung hinzugezogene Mitarbeiter(innen) teilnehmen. § 7 Absatz 1 Satz 2 der Satzung gilt entsprechend.

(3) Der Verwaltungsrat tagt in nichtöffentlicher, vertraulicher Sitzung. Die Niederschriften der Sitzungen des Verwaltungsrats sind ebenfalls vertraulich.

(4) Der/Die Vorsitzende lädt die Mitglieder zu den Sitzungen mit einer Frist von einer Woche ein und übersendet die Tagesordnung. Die Frist kann aus wichtigem Grund auf einen Tag abgekürzt werden. § 8 Absatz 4 Satz 1 der Satzung gilt entsprechend.

(5) Die Tagesordnung wird von dem/der Vorsitzenden festgelegt. Jedes Mitglied sowie der/die Intendant(in) können die Aufnahme einer Angelegenheit in die Tagesordnung schriftlich verlangen.

(6) Für Beschlüsse und Wahlen gilt § 9 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 der Satzung entsprechend.

---

Zitiervorschlag: § 18 NW_28292 (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28292/18

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.nrw.de
