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§ 37 NW_28244 (Nordrhein-Westfalen) — Anpassung der Betriebsrenten

Satzung der Rheinischen Zusatzversorgungskasse - RZVK -, Bekanntmachung der Neufassung

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Betriebsrenten werden jeweils zum 1. Juli - erstmals ab dem Jahr 2002 - um 1 v.H. ihres Betrages erhöht.