Die Mitglieder des Verwaltungsrats üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Über eine Vergütung entscheidet die Gewährträgerversammlung. Soweit hierauf Umsatzsteuer zu entrichten ist, trägt diese die Anstalt.
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Die Mitglieder des Verwaltungsrats üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Über eine Vergütung entscheidet die Gewährträgerversammlung. Soweit hierauf Umsatzsteuer zu entrichten ist, trägt diese die Anstalt.