Die Überwachung der den Sachverständigen obliegenden Pflichten erfolgt durch die Bestellungskörperschaften.
Dritter Teil
Regelungen für Untersuchungsstellen
Erster Abschnitt
Zulassungsverfahren
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Die Überwachung der den Sachverständigen obliegenden Pflichten erfolgt durch die Bestellungskörperschaften.
Dritter Teil
Regelungen für Untersuchungsstellen
Erster Abschnitt
Zulassungsverfahren