1Mit dem Tage des In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes gehen die Anteile der Gewährträger an der Westdeutschen Landesbank Girozentrale auf die Landesbank Nordrhein-Westfalen über. 2Der Gegenwert der Einlagen wird den Rücklagen zugeführt.
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1Mit dem Tage des In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes gehen die Anteile der Gewährträger an der Westdeutschen Landesbank Girozentrale auf die Landesbank Nordrhein-Westfalen über. 2Der Gegenwert der Einlagen wird den Rücklagen zugeführt.