(1) Der Unterricht am Oberstufen-Kolleg erfolgt in fachgebundenen Kursen oder in fächerverbindenden Kursen mit einem fachlichen Schwerpunkt.
(2) Dem fachlichen Schwerpunkt entsprechend werden sie wie folgt Aufgabenfeldern zugeordnet:
1. dem sprachlich-literarisch-künstlerischen Aufgabenfeld (Aufgabenfeld I): Deutsch, Englisch, Französisch, Latein, Russisch, Spanisch, Türkisch, Künste, Musik,
2. dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld (Aufgabenfeld II): Geographie, Geschichte, Pädagogik, Philosophie, Psychologie, Rechtswissenschaft, Soziologie, Wirtschaftswissenschaften,
3. dem mathematisch-naturwissenschaftlichen Aufgabenfeld (Aufgabenfeld III): Biologie, Chemie, Geologie, Mathematik, Physik, Technik, Informatik, Umweltwissenschaften.
Katholische Theologie, Evangelische Theologie und Sport sind keinem Aufgabenfeld zugeordnet.
(3) Das Ministerium kann weitere Fächer zur Erprobung zulassen.