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§ 6 NW_28211 (Nordrhein-Westfalen) — Information und Beratung

APO-OS

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Oberstufen-Kolleg informiert und berät Bewerberinnen und Bewerber sowie Erziehungsberechtigte über die Aufnahmevoraussetzungen, das Aufnahmeverfahren und das Ausbildungsziel des Oberstufen-Kollegs sowie über den Bildungsgang. Es berät Kollegiatinnen und Kollegiaten bei der Wahl ihrer individuellen Schullaufbahn und überprüft diese regelmäßig. Beratung und Überprüfung sind zu dokumentieren.