nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 10 NW_28211 (Nordrhein-Westfalen) — Fächerintegrierende und fächerübergreifende Grundkurse

APO-OS  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Im Rahmen des Versuchsauftrags gemäß § 1 erprobt das Oberstufen-Kolleg fächerintegrierende und fächerübergreifende Grundkurse, die die Belegverpflichtungen in fachgebundenen Kursen in der Eingangs- und Hauptphase ersetzen.

(2) Die Grundkurse und Grundkurssequenzen sind ihrem jeweiligen fachlichen Schwerpunkt entsprechend Aufgabenfeldern zugeordnet. Sie sind themenorientiert und bieten eine vertiefende Ergänzung des fachgebundenen Unterrichts. Sie sind zum einen an die Strukturen, Inhalte und Methoden der beteiligten Fächer gebunden, zum anderen überschreiten sie die Fachgrenzen, verdeutlichen die Offenheit zwischen den Fächern und machen Möglichkeiten und Grenzen fachübergreifender Zusammenarbeit erfahrbar.

---

Zitiervorschlag: § 10 NW_28211 (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28211/10

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.nrw.de
