Zuständige Behörde für die Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlagen in den Gemarkungen Mudersbach und Brachbach (Land Rheinland-Pfalz) und der Gemarkung Eiserfeld (Land Nordrhein-Westfalen) ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz.