nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 2 NW_28182 (Nordrhein-Westfalen)

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommen zwischen den Ländern Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen über die Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben auf Bundesautobahnen  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die polizeilichen Aufgaben im Sinne des § 1 umfassen:

1. Überwachung des Straßenverkehrs sowie Erforschung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten einschließlich der Aufnahme von Verkehrsunfällen,

2. Verkehrsregelung und -lenkung bei Verkehrsstörungen sowie Maßnahmen des Verkehrswarndienstes,

3. Überprüfung von Verkehrszeichen und -einrichtungen sowie unaufschiebbar notwendige Sicherungsmaßnahmen an Bau- und Schadensstellen,

4. Begleitung von Schwer- und Großraumtransporten, gefährdeten Transporten und Transporten mit gefährlichen Gütern,

5. sonstige Maßnahmen der Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit den Nummern 1 bis 4, sofern die Auswirkungen des Anlasses im Wesentlichen auf den Bereich der Bundesautobahn beschränkt bleiben. In den übrigen Fällen sind die unaufschiebbar notwendigen Maßnahmen zu treffen.

---

Zitiervorschlag: § 2 NW_28182 (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28182/2

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.nrw.de
