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§ 3 NW_28168 (Nordrhein-Westfalen)

Zusammenführung der Fachhochschule Lippe in Lemgo mit der Abteilung Höxter der Universität-Gesamthochschule Paderborn

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung setzt im Einvernehmen mit dem Finanzministerium Planstellen, Stellen und Mittel der Universität-Gesamthochschule Paderborn nach den einschlägigen haushaltsrechtlichen Bestimmungen an die Fachhochschule um.