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§ 1 NW_28148 (Nordrhein-Westfalen) — Gegenstand

Satzungsbeschluss der Westfälischen Provinzial-Feuersozietät über die Ausgliederung des operativen Geschäftes der Westfälischen Provinzial-Feuersozietät

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das operative Geschäft der Westfälischen Provinzial-Feuersozietät mit Ausnahme des aktiven Rückversicherungsgeschäfts wird auf die Westfälische Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft ausgegliedert.

(2) Die Westfälische Provinzial-Feuersozietät hält die Aktien der Westfälische Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft.