Soweit die Rechnungsprüfung als Vorprüfstelle für den Landesrechnungshof tätig wird, gelten die für diese Prüfungen bestehenden besonderen Vorschriften.
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Soweit die Rechnungsprüfung als Vorprüfstelle für den Landesrechnungshof tätig wird, gelten die für diese Prüfungen bestehenden besonderen Vorschriften.