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Rechnungsprüfungsordnung für den Landschaftsverband Rheinland; Neufassung
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Die Prüferinnen/die Prüfer müssen fachlich und persönlich für die Aufgaben der Rechnungsprüfung geeignet sein.