(1) Diese Satzung tritt am 2. April 1962 in Kraft.
(2) Die Satzung ist in den Amtlichen Verkündungsblättern der vertragschließenden Länder bekannt zu geben. Das Gleiche gilt für Satzungsänderungen.
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(1) Diese Satzung tritt am 2. April 1962 in Kraft.
(2) Die Satzung ist in den Amtlichen Verkündungsblättern der vertragschließenden Länder bekannt zu geben. Das Gleiche gilt für Satzungsänderungen.