(1) Die Anstalt führt den Namen Zweites Deutsches Fernsehen.
Sie ist eine gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts.
(2) Die Anstalt führt ein gleich lautendes Dienstsiegel.
(3) Die Anstalt hat ihren Sitz in Mainz.
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(1) Die Anstalt führt den Namen Zweites Deutsches Fernsehen.
Sie ist eine gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts.
(2) Die Anstalt führt ein gleich lautendes Dienstsiegel.
(3) Die Anstalt hat ihren Sitz in Mainz.