nu:legal · recht.nulegal.eu

# Volltext NW_28103 (Nordrhein-Westfalen)

Bekanntmachung zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer der vereidigten Buchprüferinnen und Buchprüfer der Freien und Hansestadt Hamburg zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Vom 12. Dezember 2000

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 7. Dezember 2000 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüferinnen und Buchprüfer der Freien und Hansestadt Hamburg zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen zugestimmt.

Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.

Der Tag des Inkrafttretens des Abkommens wird gemäß Artikel 8 Absatz 1 gesondert bekannt gemacht.

Düsseldorf, den 12. Dezember 2000

Die Landesregierung

Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Wolfgang C l e m e n t

Staatsvertrag

zwischen

der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Nordrhein-Westfalen

über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer

und der vereidigten Buchprüferinnen und Buchprüfer der Freien und Hansestadt Hamburg

zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer

im Lande Nordrhein-Westfalen

Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch den Senat, und das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Finanzminister, schließen folgenden Staatsvertrag:

---

Zitiervorschlag: Volltext NW_28103 (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28103/volltext

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.nrw.de
