Das Vermögen des Versorgungswerkes der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen soll entsprechend dem Anteil des Beitragsaufkommens der Mitglieder aus dem Land Mecklenburg-Vorpommern am Gesamtbeitragsaufkommen des Versorgungswerkes im Land Mecklenburg-Vorpommern angelegt werden.