nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 NW_28075 (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz zur Eingliederung von Landesoberbehörden und Unteren Landesbehörden in die Bezirksregierungen

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die dem Landesamt für Ausbildungsförderung durch Gesetze und Rechtsverordnungen übertragenen Aufgaben werden auf die Bezirksregierung Köln übertragen. Das Landesamt für Ausbildungsförderung wird aufgelöst.