Die Drogenkonsumräume unterliegen der Überwachung durch das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (Überwachungsbehörde).
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Die Drogenkonsumräume unterliegen der Überwachung durch das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (Überwachungsbehörde).