nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 4 NW_28044 (Nordrhein-Westfalen) — Bezirksstellen und Kreisstellen

HeilBerG

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Kammern errichten nach Bedarf Bezirksstellen und Kreisstellen als ihre Untergliederungen.