nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 104 NW_28044 (Nordrhein-Westfalen) — Aufhebung des Urteils, Zurückverweisung

HeilBerG  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Landesberufsgericht für Heilberufe kann durch Urteil die angefochtene Entscheidung aufheben und die Sache an das zuständige Berufsgericht für Heilberufe zurückverweisen, wenn

a) das Verfahren erster Instanz an einem wesentlichen Mangel leidet oder

b) weitere Aufklärung erforderlich ist oder

c) Beschuldigte der Einbeziehung neuer Vorwürfe in das Verfahren (§ 90) nicht zustimmen.

(2) Im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c ist der Eröffnungsbeschluss durch das Landesberufsgericht für Heilberufe zu ergänzen.

---

Zitiervorschlag: § 104 NW_28044 (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28044/104

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.nrw.de
