Wurde die Prüfung nicht bestanden, darf sie einmal wiederholt werden. Der Vorsitz des Prüfungsausschusses bestimmt, ob und wie lange zuvor erneut Weiterbildungszeiten zu leisten und welche Leistungsnachweise zu erbringen sind.
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Wurde die Prüfung nicht bestanden, darf sie einmal wiederholt werden. Der Vorsitz des Prüfungsausschusses bestimmt, ob und wie lange zuvor erneut Weiterbildungszeiten zu leisten und welche Leistungsnachweise zu erbringen sind.