Der Vorsitz des Prüfungsausschusses setzt den Prüfungstermin fest. Er ist den zu Prüfenden rechtzeitig, spätestens zwei Wochen vorher, bekanntzugeben.
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Der Vorsitz des Prüfungsausschusses setzt den Prüfungstermin fest. Er ist den zu Prüfenden rechtzeitig, spätestens zwei Wochen vorher, bekanntzugeben.