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Volltext NW_28035 (Nordrhein-Westfalen)

Bekanntmachung zum Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Landes Hessen zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Vom 9. März 2000

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 24. Februar 2000 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Landes Hessen zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen zugestimmt.

Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.

Der Tag des Inkrafttretens des Staatsvertrags wird gemäß Artikel 8 Absatz 2 gesondert bekannt gemacht

Düsseldorf, den 9. März 2000

Der Ministerpräsident

des Landes Nordrhein-Westfalen

Wolfgang C l e m e n t

Staatsvertrag

zwischen

dem Land Hessen und dem Land Nordrhein-Westfalen

über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der

vereidigten Buchprüfer des Landes Hessen

zum Versorgungswerk der

Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer

im Lande Nordrhein-Westfalen

Das Land Hessen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, und das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Finanzminister,

schließen den nachstehenden Staatsvertrag: