Das Vermögen des Versorgungswerkes soll entsprechend dem Anteil des Beitragsaufkommens der Mitglieder aus dem Lande Hessen am Gesamtbeitragsaufkommen des Versorgungswerkes im Lande Hessen angelegt werden.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Das Vermögen des Versorgungswerkes soll entsprechend dem Anteil des Beitragsaufkommens der Mitglieder aus dem Lande Hessen am Gesamtbeitragsaufkommen des Versorgungswerkes im Lande Hessen angelegt werden.