Die Vollstreckung von Verwaltungsakten des Versorgungswerkes richtet sich im Lande Hessen nach dem Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz in der jeweils geltenden Fassung. Vollstreckungsbehörde ist das Versorgungswerk.
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Die Vollstreckung von Verwaltungsakten des Versorgungswerkes richtet sich im Lande Hessen nach dem Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz in der jeweils geltenden Fassung. Vollstreckungsbehörde ist das Versorgungswerk.